Inhaltverzeichnis
Zum Geleit / 4
Dieter Dombrowski
In der Winternacht / 9
Friedrich Wilhelm Weber
Apfelblüte / 13
Ferdinand Freiligrath
Sonnenblume / 21
August Hild
November / 27
Heinrich Seidel
Rhinow - 775 Jahre Geschichte eines havelländischen Städtchens (Teil 3) / 30
Gerd Mangelsdorf
Mein Rhinow / 35
Artur Sand
Der Überfall an der Wiesenbrücke bei Friedrichsbruch / 37
Günter Grähn
Worum wi'n Mundartzirkel hebbn Aus dem Mundartzirkel Großderschau / 40
Christa Grähn
Flurnamen von Neuwerder / 43
Erich Marks
Kriele - Aus der Geschichte eines Luchdorfes (Schluß) / 47
Albrecht Brommauer
Wanderung auf einer vergessenen Straße / 52
Gustav Isensee
Daten des 13. und 14. Jahrhunderts von Rathenow
Frank Riedel
Bamme und andere westhavelländische Dörfer um 1375 / 59
Frank Riedel
Die Schule von Neufriedrichsdorf / 62
Martin Sommerfeld
Aus der Geschichte des Rathenower Schulwesens (Teil 2) / 66
Erika Guthjahr
Als Neue Schleuse und Steckelsdorf auf Kriegsfuß standen / 72
Hermann Holzendorf
Die Rathenower Zinngießermeister / 78
Dr. Rudolf Guthjahr (†)
In memoriam Erika Löbner-Felski / 81
Erika Guthjahr
Erika Löbner-Felski - Stationen ihres Lebens / 82
Erika Guthjahr
Zwischen Stendal und Berlin / 83
Erika Felski (†)
Horsa Lippert - ein Rathenower Künstler / 87
Erika Guthjahr
Die St.-Georgs-Kirche in Rathenow / 91
Erika Guthjahr
Tagfalter der Feuchtgebiete / 92
Detlef Eichstädt
Leseprobe
Bamme und andere westhavelländische Dörfer im Landbuch der Mark Brandenburg von 1375
Frank Riedel
„Das Landbuch der Mark Brandenburg von 1375“ ist als eine der hervorragendsten landesgeschichtlichen Quellen des Spätmittelalters zur Erforschung unserer märkischen Regional- und Heimatgeschichte anzusehen. Es gehört zur Quellengattung der Amtsbücher, speziell der Urbare" und gibt umfassende Informationen zur Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
In diesem Landbuch sind die um 1375 vorherrschenden Herrschafts-, Besitz- und Abgabenverhältnisse in der Mark Brandenburg zu finden. Auf Anweisung Kaiser Karl IV., seit Sommer 1373 im Besitz der Mark, angelegt, sollte es der Neuordnung der markgräflichen Besitzungen sowie der Einforderung landesherrlicher Rechte und der damit verbundenen Einkünfte dienen. Diese Neuordnung war dringend erforderlich, denn während der Wittenbacher Herrschaft im Brandenburgischen von 1323 bis 1373 sank die Stellung des Markgrafen gegenüber den märkischen Ständen, einhergehend mit der Veräußerung von Grundbesitz durch Verpfändung, Belehnung oder Verkauf.
Das Landbuch besteht im Wesentlichen aus zwei großen Komplexen: einem Verzeichnis über sämtliche allgemeinen Einkünfte, so aus dem Besitz von Zoll- und Mühlenrechten, Rechten an Gewässern und Waldungen sowie aus dem Besitz von Burgen. Hinzu kommen die recht bedeutsamen Einnahmen aus den Gerichtsrechten: dem Hofgericht, dem Vogteigericht, dem Blutgericht sowie der höheren und niederen Gerichtsbarkeit. Den größten Raum nimmt jedoch der zweite Komplex, das sehr umfangreiche Dorfregister, ein. Für die Mittelmark, etwa das Gebiet zwischen Elbe und Oder, ist dieses Dorfregister recht vollständig. So sind für das Havelland etwa 100 dörfliche Siedlungen aufgeführt. Von den im heutigen Kreis Rathenow befindlichen Gemeinden sind nur die um 1375 östlich der Havel gelegenen Dörfer zu finden, da das Territorium zwischen Elbe und Havel zum Erzbistum Magdeburg und nicht zur Mark gehörte. Neben der Stadt Rathenow sind folgende dörfliche Siedlungen im Landbuch registriert:
Bamme, Barnewitz, Buschow, Döberitz, Ferchesar, Garlitz, Gräningen, Kotzen, Kriele, Landin, Liepe, Mögelin, Möthlow, Mützlitz, Nennhausen, Premnitz, Stechow und Lochow.
Im Folgenden erfolgt nun am Beispiel der Dörfer Bamme, Nennhausen und Ferchesar eine Darstellung der bäuerlichen Differenzierung, der Differenzierung der Abgabenleistungen sowie eine Darlegung der Besitz-, Gerichts- und sonstigen Rechte, wie sie im spätmittelalterlichen Deutschland des 14. Jahrhunderts für das Gebiet östlich der Elbe typisch waren.
Bamme, so heißt es, ist ein Dorf mit 36 Hufen, von denen der Pfarrer des Dorfes 3 und der Schulze 4 besitzen. An Pacht sind für beide beliebige Hufe des Dorfes 7 Scheffel Roggen, 7 Scheffel Gerste und 3 Scheffel Hafer zu zahlen, an Zins und Bede für jede beliebig Hufe je 7 Schillinge. Auch der Krüger des Dorfes, der …….