Inhaltverzeichnis
Zum Geleit / 5
Roger Lewandowski
Der Heimatbund intern / 30
Wolfram Bleis
Sagen und Legenden aus Märkischer Zeit (Teil 5) / 32
Gabriele Matthies
Bürger oder Städter? Die ersten Urkunden Rathenows … / 35
Wolfram Bleis
Kreisstadt Rathenow? Eine havelländische Verwaltungsgeschichte / 37
Stefan Nitsche - Stadtarchiv Rathenow
1828 wurde der Kirchturm der SMA-Kirche eingeweiht / 48
Recherchiert von Heike Brett
Das „Havelschlösschen" / 50
Werner Coch
Teil 2 Die „Heidefeld-Villa" / 50
Werner Coch
125 Jahre „Sankt Georg" in Rathenow - kleine Kirchenchronik / 53
Stefan Nitsche
Das vergessene Denkmal von „Neue Schleuse" / 60
Corrado Gursch
Gerhard Paetz, Heimatmaler des Kreises Rathenow / 62
Peter Reppmann
Zum 90. Geburtstag des Berliner Althistorikers Dr. Peter Musiolek / 68
Wilhelm K. H. Schmidt
Vor 65 Jahren Erinnerungen an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 / 75
Martin Sommerfeld
Kraftverkehr Rathenow, Teil II- es geht weiter ... / 80
Gabriele Matthies
„Märkische Dichterstraße" / 84
Dr. Peter Dietze
Volker Michael Roth (1944 - 2008 ) / 87
Martin Sommerfeld
Neues zur Regionalliteratur / 93
Martina Bleis
Leseprobe
Bürger oder Städter? Die ersten Urkunden Rathenows aus dem 13. Jahrhundert
Wolfram Bleis
Vor 730 Jahren, am Donnerstag, dem 15. April 1288 fertigte der markgräfliche Notar und Kapelan Bernhard im Namen der Markgrafen in Rathenow eine Urkunde aus und ließ sie anschließend von den beiden Markgrafe Otto und Konrad besiegeln.
In den folgenden Jahrhunderten überstand die Urkunde alle Naturkatastrophen und kriegerischen Schicksale relativ unbeschadet im Ratsarchiv der Stadt Rathenow. Zusammen mit anderen Archivalien stand sie so dem Chronisten Samuel Christoph Wagener bei der Abfassung seiner „Denkwürdigkeiten der churmärkischen Stadt Rathenow..." als Quelle zur Verfügung.
Historisches Dokument
Er fasste den Inhalt des lateinischen Textes der Urkunde auf Deutsch folgendermaßen zusammen: „Dieselben (d.h. die brandenburgischen Markgrafen Otto und Conrad, W.B.) beurkunden den Rathenowern städtische Freiheiten und eigene Jurisdiction, und versprechen, die Havel nicht zum Nachtheil der Bürgerschaft durch Wehre hemmen zu wollen, d.d. Ratenowe MCCLXXXVIII. quinta seria proxima post D. Miser. Dom. (Stadtarchiv zu Rathenow)"3 Diese Wagener-Chronik war wiederum eine Quelle, die Adolph Friedrich Riedel für die Bearbeitung des Abschnitts für die Stadt Rathenow in seiner brandenburgischen Urkundensammlung „Codex diplomaticus Brandenburgensis" benutzte, worauf er auch ausdrücklich hinweist. Riedel fasste auf der Basis von Wagener den Text der Urkunde so zusammen: „Privilegium der Markgrafen Otto und Konrad für die Stadt Rathenow, worin sie derselben den Gerichtsstand vor dem Schulzen und die Freiheit des Havelstroms zusichern, vom 15. April 1288."
Stadtrecht
In seinem Einführungstext zur Rathenower Urkundensammlung ging Riedel ausführlicher auch auf diese Urkunde von 1288 ein, die wesentliche Passage auf Seite 394 lautet: „... Die Stadt war, dieser Urkunde zufolge, schon mit dem Graben umgeben, durch welche die Havel hindurch geleitet floß und hierdurch vor feindlichen Überfällen nothdürftig geschüzt. Die Markgrafen versprachen der Stadt den Hindurchfluß der Havel durch diese Gräben in keiner Art zu behindern, behielten sich jedoch die Fischerei darin vor. Zugleich gaben sie der Stadt auch eine auf die Ordnung der inneren Verhältnisse ihres bürgerlichen Zusammenlebens bezügliche Zusicherung, nämlich alle Rechte und Freiheiten, welche den übrigen Städten der Mark zuständig seien, die Bürger Rathenow's ebenfalls genießen zu lassen - eine Bewilligung, die wohl gleichfalls nur von einer erst neu entstandenen oder im Entstehen begriffenen Stadt dankbar angenommen werden konnte. Insonderheit versprachen die Markgrafen auch, keinen ……